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Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheits-
erklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir von pesign sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.pesign.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webiste ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir sind bestrebt, unsere Website so zugänglich wie möglich zu gestalten. Dennoch gibt es Bereiche, die nicht vollständig den Anforderungen an digitale Barrierefreiheit entsprechen:

Kontraste und visuelle Darstellung
Einige Inhalte unserer Website erfüllen nicht in allen Bereichen die erforderlichen Kontrastwerte gemäß den Richtlinien. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, stellen wir einen Kontrast-Umschalter (Accessibility-Button) zur Verfügung. Dieser ermöglicht es Kontraste zu erhöhen und Schriftgröße zu vergrößern.

Alternativtexte bei Bildern
Einige Bilder enthalten derzeit keine Alternativtexte. Dies betrifft insbesondere dekorative Elemente, die technisch als Hintergrundbilder eingebunden sind. Da diese nicht über einen Alt-Text im HTML ausgezeichnet werden können, sind sie für Screenreader nicht zugänglich. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. November 2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Und basiert auf einer Selbstanalyse sowie Tests mit verschiedenen Tools und Methoden, darunter:

- WAVE Web Accessibility Evaluation Tool (wave.webaim.org)
- Web Developer Toolbar
- Screenreader VoiceOver (Mac/iOS)

Diese Erklärung wurde zuletzt im November 2025 überprüft.

Feedback und kontaktangaben

Wenn dir Barrieren auffallen, die dich bei der Nutzung unserer digitalen Angebote auf der Website behindern, oder wenn du Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheitsanforderungen feststellst, bitten wir dich, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Bitte beschreibe das Problem möglichst genau und gib die Internetadresse (URL) der betroffenen Seite an.

Durchsetzungs-
verfahren

Wenn du mit den Antworten über die oben genannte Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden bist, kannst du dich mit einer Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Beschwerden über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes beziehen, insbesondere auf Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durch den Bund oder eine ihm zuordenbare Einrichtung.

Wenn die Beschwerde berechtigt ist, gibt die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen und schlägt Maßnahmen vor, die der Beseitigung der Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren findest du hier >

pesign e.U. 

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